Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden.
- für alle E-MTB's, E-Gravels, E-Citybikes und E-Rennräder
- Keine Ausnahme bei Sporträdern
- Keine Typengenehmigungspflicht bei E-Bike bis 25 km/h
- Fest installierte oder abnehmbare Akkuleuchten werden akzeptiert
- Das Licht darf nicht blinken und nicht blenden
- Bei schlechter Sicht muss ein ruhendes Rücklicht eingeschaltet sein
- Sichtbar auf 100 Meter, keine Angabe zur Lichtstärke vorgeschrieben
Detaillierte Informationen zum Thema Tagfahrlichtpflicht und weiterführende Informationen zur Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), holst du dir direkt über den nebenstehenden Link.
Wir stellen dir gerne einige passende Tagfahrlichter vor: